Ver­eins­sat­zung

§ 1 Der Verein

Der Ver­ein ist im Ver­eins­re­gis­ter ein­ge­tra­gen unter dem Namen BBB 1516 (Baye­ri­sches Bier Brauch­tum 1516).
Er hat sei­nen Sitz in Haun­wang, Buch­erstr. 6, 84174 Eching. Als Post­an­schrift dient der Wohn­sitz des 1. Vor­sit­zen­den.
Geschäfts­jahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Ver­eins ist “Baye­ri­sche Brauch­tums und Tra­di­ti­ons­pfle­ge mit his­to­ri­schem Hin­ter­grund“.
Der Ver­ein ist über­par­tei­lich und kon­fes­sio­nell nicht gebunden.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Ver­ein ist selbst­los tätig.
Er ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke.
Mit­tel des Ver­eins dür­fen nur für die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glie­der erhal­ten kei­ne Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Ver­eins.
Es darf kei­ne Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck der Kör­per­schaft fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tun­gen begüns­tigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Mit­glied kann jede natür­li­che, voll­jäh­ri­ge, männ­li­che Per­son wer­den. Die Auf­nah­me als Mit­glied wird durch einen schrift­li­chen Mit­glieds­an­trag beantragt. 

Über die Auf­nah­me ent­schei­det der Vor­stand. Bei einer Ableh­nung durch den Vor­stand ist die­ser nicht zur Mit­tei­lung der Grün­de ver­pflich­tet.
Es wer­den Mit­glieds­bei­trä­ge erhoben.

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mit­glied­schaft endet mit Tod, Aus­tritt oder Aus­schluss vom Ver­ein.
Der Aus­tritt aus dem Ver­ein (Kün­di­gung) erfolgt durch schrift­li­che Erklä­rung (Brief, E‑Mail) gegen­über dem Vor­stand. Der Aus­tritt kann nur zum 23. April (Tag des Bie­res) erklärt werden.

Bei gro­ben Ver­let­zun­gen der Ver­eins­pflich­ten, z. B. Nicht­zah­lung des Mit­glieds­bei­trags trotz ein­ma­li­ger Mah­nung, kann der Vor­stand den Aus­schluss eines Mit­glieds beschließen.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung fasst mit der ein­fa­chen Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der Beschlüs­se, außer die Sat­zung legt eine ande­re Mehr­heit fest.
Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung wer­den pro­to­kol­liert.
Auf­ga­ben der Mitgliederversammlung:

  • Sat­zungs­än­de­run­gen beschließt die Mit­glie­der­ver­samm­lung mit 2/3 Mehr­heit der anwe­sen­den Mitglieder.
  • Die Mit­glie­der­ver­samm­lung beschließt die Ent­las­tung des Vorstands.
  • Die Mit­glie­der­ver­samm­lung nimmt den Kas­sen­be­richt der Schatz­meis­ter entgegen.
  • Die Mit­glie­der­ver­samm­lung nimmt den Jah­res­be­richt der Schrift­füh­rer entgegen.
  • Die Mit­glie­der­ver­samm­lung nimmt den Revi­si­ons­be­richt der Revi­so­ren entgegen.
  • Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt den Vor­stand für 2 Jahre
  • Fäl­lig­keit und Höhe des Mit­glieds­bei­tra­ges ent­schei­det die Mitgliederversammlung

§ 7 Gesamtvorstand

Der Gesamt­vor­stand besteht aus min­des­tens 5 Mit­glie­dern.
Orga­ne des Gesamt­vor­stan­des sind die Vor­sit­zen­den, Schatz­meis­ter, Schrift­füh­rer, Revi­so­ren, Ver­gnü­gungs­war­te und Bei­sit­zer.
Beschlüs­se des Gesamt­vor­stan­des wer­den mit ein­fa­cher Mehr­heit gefasst, hier­über wer­den schrift­li­che Pro­to­kol­le ange­fer­tigt.
Der Gesamt­vor­stan­des bleibt bis zur Wahl eines neu­en Gesamt­vor­stan­des im Amt. Im Fal­le eines vor­zei­ti­gen Aus­schei­dens eines Vor­stands­mit­glie­des kann die­ses auch von der Gesamt­vor­stand­schaft bis zur nächs­ten Wahl Ersatz besetzt wer­den.
Vor­stand i. S. des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vor­sit­zen­de, sowie der 1. Schatz­meis­ter und 1. Schrift­füh­rer. Sie ver­tre­ten den Ver­ein nach außen. Sie sind ein­zel­ver­tre­tungs­be­rech­tigt.
Der Gesamt­vor­stand lädt schrift­lich (Brief, E‑Mail) oder per offi­zi­el­lem Inter­net­auf­tritt des Ver­eins (bbb1516.de), zwei Wochen im Vor­aus min­des­tens ein­mal im Jahr zur Mit­glie­der­ver­samm­lung ein.
In der Ein­la­dung sind Ort, Zeit sowie Tages­ord­nung anzu­füh­ren. Ste­hen der Ein­tra­gung im Ver­eins­re­gis­ter oder der Aner­ken­nung der Gemein­nüt­zig­keit durch das zustän­di­ge Finanz­amt bestimm­te Sat­zungs­in­hal­te ent­ge­gen, ist der Gesamt­vor­stand berech­tigt, ent­spre­chen­de Ände­run­gen eigen­stän­dig durchzuführen.

§ 8 Vorsitzender

Der 1. Vor­sit­zen­de führt die lau­fen­den Ver­eins­ge­schäf­te ehren­amt­lich ohne Vergütung.

§ 9 Schatzmeister

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt min­des­tens einen Schatz­meis­ter. Die Auf­ga­ben sind die Ver­wal­tung der Vereinsfinanzen.

§ 10 Schriftführer

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt min­des­tens einen Schrift­füh­rer. Die Auf­ga­ben sind die Pro­to­kol­lie­rung von Sit­zun­gen sowie die Ver­wal­tung des Schriftverkehrs.

§ 11 Vergnügungswart

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt min­des­tens einen Ver­gnü­gungs­wart. Die Auf­ga­ben sind das orga­ni­sie­ren von Aus­flü­gen und Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen sowie alle gesell­schaft­li­chen Belan­ge des Vereins.

§ 12 Revisor

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt min­des­tens einen Revi­sor. Die Auf­ga­ben sind die Rech­nungs­prü­fung und die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der Vereinsbeschlüsse.

§ 13 Beisitzer

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung wählt min­des­tens einen Beisitzer.

§ 14 Auf­lö­sung / Weg­fall des steu­er­be­güns­tig­ten Zwecks

Bei Auf­lö­sung des Ver­eins oder bei Weg­fall steu­er­be­güns­tig­ter Zwe­cke fällt das Ver­mö­gen des Ver­eins an die Grün­dungs­mit­glie­der zurück.

Ver­si­on: 2022-04-15

BBB 1516 e.V.